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ARBEITSrecht: Innerbetriebliche Versetzung – Darf der Chef den Gärtner zum Bock machen? 

Kanzlei Blog • 4. Juli 2018

Versetzungen innerhalb des Betriebes sind keine Seltenheit - Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen

Das sogenannte Direktionsrecht erlaubt einem Arbeitgeber, seinem Angestellten einen anderen Arbeitsplatz im Betrieb zuzuweisen. Allerdings muss er dabei Vorschriften und Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen und vor allem die Regelungen im Arbeitsvertrag beachten. §§ 106 GewO ff. schränken den Arbeitgeber bei der Ausübung des Direktionsrechts ein, indem sie Willkür ausschließen. Entscheidend bei einer Versetzung ist, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer keine niedriger zu bewertende Tätigkeit auferlegen darf. Die neue Aufgabe muss in ihrem Anspruch der alten gleichkommen und so der vertraglich geschuldeten Leistung gerecht werden. Auch eine höhere Vergütung hebt diesen Tatbestand nicht auf (vgl. BAG, Urteil vom 12.12.1984, 7 AZR 509/83). Die Gleichwertigkeit bezieht sich auf die im Betrieb herrschende Verkehrsauffassung. Anders ist es bei kurzfristigen Versetzungen, die notwendig sind, um Auftragsspitzen abzudecken. In einem solchen Fall muss ein Arbeitnehmer hinnehmen, dass er vorübergehend an einem seiner Qualifikation nicht entsprechenden Arbeitsplatz eingesetzt wird. Sollte die Versetzung dauerhaft sein, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Er kann Feststellungsklage vor dem Arbeitsgericht einlegen. Allerdings muss er seine Tätigkeit während des Verfahrens weiterhin ausüben. Macht er von seinem Leistungsverweigerungsrecht gem. § 273 Abs. 1 BGB Gebrauch, ohne dass die Rechtswidrigkeit der Weisung durch das Gericht bestätigt wurde, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen und im schlimmsten Fall sogar kündigen.

Wird einem Arbeitnehmer in seinem Betrieb ein Arbeitsplatz zugewiesen, für den eigentlich eine höhere Qualifikation erforderlich ist, sollte er davon ausgehen, dass ein neuer Arbeitsvertrag begründet wird.

Mein Tipp: Als Arbeitnehmer sollten Sie Ihre Rechte kennen. Um sich bei einer Versetzung der rechtlichen Lage sicher zu sein, macht es oft Sinn, den zugrunde liegenden Arbeitsvertrag einer Prüfung zu unterziehen.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin J. Warm , Paderborn ( www.warm-rechtsanwaelte.de ) #rechtsanwalt #fachanwalt #detmolderstrasse204 #paderborn #arbeitsrecht

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Zerreißt ein Erblasser sein handschriftliches Testament, liegt darin regelmäßig ein wirksamer Widerruf. Daran ändert auch die spätere Aufbewahrung im Schließfach nichts. Das hat das OLG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 29. April 2025 (Az. 21 W 26/25) entschieden:
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„Was tun, wenn der Arbeitgeber den Dienstwagen entzieht? Fachanwalt für Arbeitsrecht erklärt Ihre Rechte, Lohnanspruch und Möglichkeiten bei Insolvenz. Jetzt informieren!“
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„Ich wurde vom ersten Tag an herzlich aufgenommen und direkt in die laufenden Mandate eingebunden“ , berichtet Tim. Zu seinen Aufgaben zählten unter anderem juristische Recherchen, die Ausarbeitung von Gutachten sowie die Vorbereitung von Schriftsätzen. Unser Anspruch ist klar: Praktikantinnen und Praktikanten sollen nicht nur beobachten, sondern aktiv mitwirken – inhaltlich, organisatorisch und strategisch. So auch in diesem Fall. Unsere Tätigkeit ist geprägt von einer großen Bandbreite an Rechtsgebieten: Von "A" wie Arbeitsrecht bis hin zu "Z" wie Zivilrecht. „Viele Problemstellungen, die ich bisher nur aus Lehrbüchern kannte, konnte ich hier zum ersten Mal in der Praxis erleben – das hat mein juristisches Verständnis enorm vertieft“ , so Tim Engler. Mittendrin statt nur dabei. Ein besonderes Highlight waren für unseren Praktikanten die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen und Mandantenterminen. Die unmittelbare Nähe zur anwaltlichen Tätigkeit hat Tim wohl nachhaltig beeindruckt: „Zu sehen, wie aus Vorbereitung, Strategie und juristischem Handwerk konkrete Verhandlungsergebnisse werden, war für mich extrem spannend“ , beschreibt Tim seine Eindrücke. Auch die Organisation des Kanzleialltags und die internen Abläufe waren Teil des Praktikums. „Herr Warm hat sich die Zeit genommen, mir die anwaltlichen Prozesse verständlich zu erklären – ein Bereich, der im Studium meist zu kurz kommt, aber im Berufsleben entscheidend ist.“ „Ich kann ein Praktikum bei Warm und Kollegen uneingeschränkt empfehlen – für alle, die wirklich verstehen wollen, wie der Anwaltsberuf in der Praxis aussieht.“ Über dieses Feedback freuen wir uns sehr. Für uns als Kanzlei ist klar: Der gegenseitige Austausch mit Praktikantinnen und Praktikanten bereichert auch unser Team – fachlich wie menschlich. Wir bedanken uns bei Tim Engler für seine engagierte Mitarbeit und wünschen ihm für seinen weiteren Weg alles Gute! Interesse an einem Praktikum bei uns? Mit diesem Angebot unterstützt Warm & Kollegen Rechtsanwälte gerne Studenten einschlägiger fortgeschrittener Studiengänge. Die Kanzlei ist jederzeit offen für die Fortbildung engagierter Rechtspraktikanten und Rechtsreferendare. So belebend ein Praktikum für den Praktikanten oder den Referendar ist, so ist dies auch für das Team der Kanzlei. Wir sind gerne mitverantwortlich für die Ausbildung des juristischen Nachwuchs und für die Weiterentwicklung junger Menschen. Die Investition in die Zukunft junger Menschen und die Vermittlung der eigenen Erfahrungen ist ein wesentlicher gesellschaftlicher Grundpfeiler. Sollten Sie sich für ein Rechtspraktikum oder Rechtsreferendariat in der Kanzlei Warm & Kollegen interessieren, bewerben Sie sich bei Rechtsanwalt Warm. Mitgeteilt von Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin J. Warm, Paderborn ( www.warm-rechtsanwaelte.de )
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Auch wenn ein Flug nach vorheriger Annullierung mit einem Gutschein gebucht wurde, sind Passagiere nicht verpflichtet, bei einer erneuten Annullierung erneut einen Gutschein zu akzeptieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte dies in einer aktuellen Entscheidung und sah in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fluggesellschaft einen Verstoß gegen die Fluggastrechteverordnung.
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Die Versetzung von Arbeitnehmern ins Ausland ist ein Thema, das durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 30.11.2022 (Az. 5 AZR 336/21) an Bedeutung gewonnen hat. In diesem Urteil wurde klargestellt, dass das Direktionsrecht des Arbeitgebers gemäß § 106 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) grundsätzlich auch die Möglichkeit umfasst, Arbeitnehmer an ausländische Arbeitsorte zu versetzen – sofern der Arbeitsvertrag keine anderslautende Regelung enthält.  Im konkreten Fall durfte die Fluggesellschaft Ryanair einen Piloten vom Standort Nürnberg nach Bologna, Italien, versetzen.
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Wenn ein Flug aufgrund von organisatorischen Problemen der Airline nicht angetreten werden kann, haben Passagiere unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Fluggast, der trotz rechtzeitigem Erscheinen am Check-in-Schalter Anspruch auf eine Ausgleichszahlung sowie die Erstattung des Ticketpreises hat, wenn er unverschuldet danach den Flug verpasst (AG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.10.2024 - 29 C 4052/22).
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