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Warum wir als Anwaltskanzlei in Paderborn auf Videoverhandlung setzen
Als digitale Paderborner Anwaltskanzlei setzen wir seit Jahren auf Videoverhandlungen und digitale Beratungsformate. In diesem Beitrag teile ich unsere praktischen Erfahrungen – die Erfolge, die Herausforderungen und was wir daraus gelernt haben.
Videoverhandlungen: Recht seit über 20 Jahren
Viele glauben, Videoverhandlungen seien eine Erfindung der Corona-Pandemie. Tatsächlich existieren die rechtlichen Grundlagen seit über zwei Jahrzehnten:
§ 128a ZPO (Zivilprozess): In Kraft seit 1. Januar 2002
Seit 2013 reformiert: Gericht kann Videoverhandlung anordnen, ohne dass alle Parteien zustimmen müssen
§ 247a StPO (Strafprozess): Bereits seit 1998
Das Problem: Die rechtlichen Möglichkeiten werden kaum genutzt. Genau hier setzen wir als Rechtsanwalt in Paderborn an.
Unsere Praxis-Erfahrung
In unserer Kanzlei finden mittlerweile viele Mandantengespräche per Telefon oder Videokonferenz statt.
Auch bei Gerichtsterminen stellen wir regelmäßig Anträge auf Videoverhandlungen – mit wachsendem Erfolg.
Was wir gelernt haben:
Gründliche Vorbereitung und Technik-Tests sind entscheidend
Frühzeitige Kommunikation mit dem Gericht erhöht die Akzeptanz
Professionelles Setup (gute Kamera, stabiles Internet) ist unverzichtbar
Immer einen Plan B bereithalten
Vorteile für Mandanten – konkret und messbar
Zeitersparnis: Ein Unternehmer aus Paderborn spart sich die Anreise nach München – aus einer ganztägigen Angelegenheit wird eine einstündige Besprechung.
- Flexibilität: Berufstätige nutzen die Mittagspause, Eltern sparen Kinderbetreuung, Termine am frühen Morgen oder Abend werden möglich.
- Kostenreduktion: Keine Fahrtkosten, keine Parkgebühren, keine Reisezeit.
- Barrierefreiheit: Mobilitätseingeschränkte Mandanten erhalten unkomplizierten Zugang zur Rechtsberatung.
- Nachhaltigkeit: Deutlich reduzierter CO₂-Ausstoß durch wegfallende Fahrten.
Warum wir bei Gericht aktiv Anträge stellen
Als Rechtsanwalt sehe ich es als meine Pflicht, die bestmögliche Lösung für Mandanten durchzusetzen.
Wenn § 128a ZPO seit über 20 Jahren existiert, muss er auch genutzt werden.
Deshalb stellen wir in geeigneten Fällen konsequent Anträge auf Videoverhandlungen:
Im Interesse der Mandanten: Zeit- und Kostenersparnis, weniger Stress
Für mehr Routine: Gerichte lernen nur durch praktische Anwendung
Für Deutschlands Digitalisierung: Wir können nicht weiter zurückfallen
Jede erfolgreich durchgeführte Videoverhandlung ebnet den Weg für die nächste. Gerichte bauen Erfahrung auf, technische Prozesse werden standardisiert, Vorbehalte werden abgebaut.
Herausforderungen in der Praxis
Nicht alle Gerichte sind gleich gut ausgestattet.
Während einige moderne Videokonferenzsysteme nutzen, tun sich andere schwer.
Die Akzeptanz bei Richtern ist unterschiedlich – manche sind aufgeschlossen, andere bevorzugen Präsenztermine.
Doch genau deshalb ist beharrliches Engagement wichtig.
Nur durch wiederholte Anträge und erfolgreiche Durchführungen wird Videoverhandlung zur Normalität.
Fazit: 20 Jahre Recht, zu wenig Praxis
Die rechtlichen Grundlagen sind seit 2002 vorhanden.
Die Technik ist längst ausgereift. Was fehlt, ist die konsequente Umsetzung.
Als digitale Anwaltskanzlei in Paderborn sehen wir uns gegenüber unseren Mandanten in der Verantwortung:
Wir nutzen die digitalen Möglichkeiten täglich
Wir stellen aktiv Anträge auf Videoverhandlungen
Wir überzeugen Gerichte durch praktische Erfolge
Wir gestalten die Digitalisierung der Justiz mit
Die Zukunft der Rechtsberatung ist hybrid: Präsenz wo nötig, digital wo möglich.
Sie haben Fragen zu digitalen Beratungsformaten oder Videoverhandlungen?
Wir teilen gerne unsere Erfahrungen mit Ihnen. Vereinbaren Sie einen Termin – selbstverständlich auch per Video.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Martin J. Warm

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