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Kanzleiintern: Jetzt PBSV-Bonus25 sichern!

Martin J. Warm • 1. Mai 2017

Die Schützensaison 2017 ist für die Region eine ereignisreiche Zeit. Warm & Kollegen Rechtsanwälte unterstützen die Leser des Magazins „Schützen-Journal 2017 für den Kreis Paderborn“, welches der Medienpartners HeggemannMedien Bad Lippspringe herausgibt. Bis zum 31.12.2017 gewähren Warm & Kollegen Rechtsanwälte – Rechtsanwalt Martin J. Warm auf die Kosten der anwaltlichen Erstberatung gegen Vorlage der Anzeige aus dem bei HeggemannMedien Bad Lippspringe erscheinenden Magazins "Schützen-Journal 2017 für den Kreis Paderborn" einen Rabatt von 25 Euro nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen.

An dieser Stelle befindet sich der Gutschein PBSV-Bonus25 aus dem Schützen Jornal 2017 für den Kreis Paderborn der Anwaltskanzlei Warm & Kollegen Rechtsanwälte

1.Die Schützensaison 2017 ist für die Region eine ereignisreiche Zeit. Warm & Kollegen Rechtsanwälte unterstützen die Leser des Magazins „Schützen-Journal 2017 für den Kreis Paderborn“, welches der Medienpartners HeggemannMedien Bad Lippspringe herausgibt. Bis zum 31.12.2017 gewähren Warm & Kollegen Rechtsanwälte – Rechtsanwalt Martin J. Warm auf die Kosten der anwaltlichen Erstberatung gegen Vorlage der Anzeige aus dem bei HeggemannMedien Bad Lippspringe erscheinenden Magazins "Schützen-Journal 2017 für den Kreis Paderborn" einen Rabatt von 25 Euro nach Maßgabe der nachstehenden BedingungenBerechtigt zur Inanspruchnahme der mit der Aktion verbundenen Leistungen sind alle Inhaber des Originals der Anzeige
der Kanzlei Warm & Kollegen der bei HeggemannMedien Bad Lippspringe erscheinenden Magazin "Erlebnis Landesgartenschau" zum Zeitpunkt der Mandatierung von Rechtsanwalt Warm. Die Anzeige ist im Original vorzulegen.

2.Der Berechtigte hat die Inanspruchnahme vor Mandatierung offenzulegen.

3.Nach Erfüllung von Tz.1 und Tz. 2. gewährt Rechtsanwalt Warm dem Berechtigten Bonus in Höhe von 25,00 EUR brutto auf die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung [1]

4.Der nach Tz. 3 genannte Vorteil bezieht sich – vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung - auf die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

5.Im Falle von rechtsschutzversicherten Angelegenheiten gelten die Vorteile aus der Vorteilspartnerschaft nur gegenüber dem jeweiligen Berechtigten auf einen etwaigen Selbstbehalt und nicht im Rahmen der Abrechnung zum Zwecke der Kostenerstattung durch die Rechtsschutzversicherung.

6.Die Vorteile aus Vorteilspartnerschaft gelten nur für eine Mandatierung bis zum o.g. Gültigkeitsdatum.

7.Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Martin J. Warm



[1] Bi tt e zur Erstberatung (§ 34 RVG) beachten:

Der Rechtsanwalt ist hinsichtlich der Abrechnung seiner Tätigkeit grundsätzlich an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Hier ist bestimmt, dass der beratende Rechtsanwalt eine mit dem Mandant schriftlich vereinbarte Vergütung abrechnen und deren Zahlung durchsetzen darf. Besteht keine schriftliche Vereinbarung gelten die üblichen Kosten. Für Verbraucher sind die Gebühren bei Fehlen einer Vergütungsvereinbarung für eine Erstberatung auf 190,00 € und für eine weitergehende Beratung auf 250,00 € begrenzt (zzgl. Auslagen in Höhe von max. 20 € plus 19% USt.).

Für Nichtverbraucher (z.B. Unternehmer, Firmen, etc.) gelten die üblichen Sätze, welche von Region zu Region unterschiedlich hoch sein können. Die Beratungsgebühr entsteht nach dem RVG für den mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, wenn die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt. Eine andere gebührenpflichtige Tätigkeit liegt bereits dann vor, wenn der Anwalt beispielsweise die Gegenseite anschreibt oder anruft. Damit entstünde eine sog. Geschäftsgebühr, für welche ein fester Rahmen nach dem Gegenstandswert vorgegeben ist. Bei einer späteren Beauftragung in derselben Sache ist die Erstberatungsgebühr auf die dann entstehenden Gebühren anzurechnen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird.

Hier finden Sie die Bedingungen Bedingungen zwischen  Gutscheininhaber der Anzeige aus dem im Heggemann-Verlag, Bad Lippspringe, erscheinenden Magazin
Hier befindet sich eine Information zur Anwaltskanzlei Warm und Kollegen
von Kanzlei Blog 11. Februar 2026
Vom ersten Tag an mitten im Geschehen Unser Ziel ist es, Praktikantinnen und Praktikanten nicht nur zusehen zu lassen, sondern sie aktiv in den Kanzleialltag zu integrieren. Vanessa hat diese Gelegenheit mit Neugier und Engagement ergriffen. Ihr erster Eindruck bestätigt unsere Philosophie: „Ich fand mein Praktikum wirklich toll. Ich wurde herzlich begrüßt und ins Team mit einbezogen.“ Zu ihren Aufgaben gehörte es, die vielfältigen Facetten des Anwaltsberufs aus erster Hand zu erleben. Von der Teilnahme an Gerichtsverhandlungen, die juristische Strategien greifbar machen, bis hin zur Teilnahme an einem Unternehmertreffen (BNI Meinwerk), das die Bedeutung von Netzwerken aufzeigt – Vanessa war überall dabei. Praktische Einblicke, die im Gedächtnis bleiben Der Anwaltsberuf ist mehr als nur das Studium von Gesetzestexten. Es geht um Kommunikation, Organisation und den Umgang mit Menschen. Vanessas Bericht zeigt, wie wertvoll diese praktischen Erfahrungen sind: „Ich konnte bei verschiedenen Gerichtsterminen dabei sein, wurde zu einem Unternehmertreffen, das BNI genannt wird, eingeladen und durfte bei Akteneinsichten dabei sein. Außerdem konnte ich an Telefonterminen teilnehmen und Anrufe entgegennehmen. Ich durfte in jede Abteilung hineinschauen, was mir sehr gefallen hat.“ Mehr als nur Jura: Eine Lektion fürs Leben Ein gutes Praktikum vermittelt nicht nur Fachwissen, sondern regt auch zum Nachdenken an. Vanessas wichtigste Erkenntnis geht weit über das Juristische hinaus und hat uns im Team besonders beeindruckt: „Durch das Praktikum habe ich vieles gelernt, zum Beispiel, dass alles, was ich in meinem Leben mache, von mir selbst ausgeht, aber auch vieles mehr zum Thema Anwalt werden.“ Dieses Maß an Reflexion und Eigeninitiative ist genau das, was wir an unserem juristischen Nachwuchs schätzen und fördern möchten. Ein Fazit, das uns stolz macht Am Ende ihres Praktikums zieht Vanessa eine klare Bilanz, die für uns das schönste Lob ist: „Das gesamte Team hat mich motiviert, diesen Beruf auszuüben, und ich bin nun noch mehr davon überzeugt, dass der Beruf des Anwalts eine Option für mich ist. Ich habe die Zeit im Praktikum wirklich genossen und bin sehr dankbar dafür.“ Wir danken Vanessa Lew für ihre tolle Mitarbeit, ihre positive Energie und die wertvollen Einblicke. Es hat uns große Freude bereitet, sie auf diesem Stück ihres Weges zu begleiten. Für ihre Zukunft wünschen wir ihr alles erdenklich Gute! Interesse an einem Praktikum bei uns? Wir sind gerne mitverantwortlich für die Ausbildung des juristischen Nachwuchses und für die Weiterentwicklung junger Menschen. Die Investition in die Zukunft und die Vermittlung eigener Erfahrungen sehen wir als einen wesentlichen gesellschaftlichen Grundpfeiler. Deshalb geben wir engagierten jungen Menschen gerne authentische Einblicke in unseren Kanzleialltag. Unser Angebot richtet sich insbesondere an Studenten fortgeschrittener Semester und Rechtsreferendare. Wir sind überzeugt: So belebend ein Praktikum für den Einzelnen ist, so bereichernd ist es auch für unser gesamtes Kanzleiteam. Damit die Zeit bei uns für beide Seiten ein voller Erfolg wird, wünschen wir uns von unseren zukünftigen Praktikantinnen und Praktikanten: Eine hohe Motivation und Neugier auf den Anwaltsberuf. Interesse an rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen. Die Bereitschaft, aktiv mitzudenken und Eigeninitiative zu zeigen. Freude am Arbeiten im Team. Wenn Sie sich in diesem Profil wiedererkennen und verstehen möchten, wie der Anwaltsberuf in der Praxis aussieht, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Mitgeteilt von Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin J. Warm, Paderborn ( www.warm-rechtsanwaelte.de )
von Martin Warm 30. Januar 2026
Als digitale Paderborner Anwaltskanzlei setzen wir seit Jahren auf Videoverhandlungen und digitale Beratungsformate. In diesem Beitrag teile ich unsere praktischen Erfahrungen – die Erfolge, die Herausforderungen und was wir daraus gelernt haben.
von Martin J. Warm 23. Juni 2025
Kündigungen von Geschäftsführern gehören zu den rechtlich sensibelsten Vorgängen im Unternehmen. Mit seinem Urteil vom 5. November 2024 hat der Bundesgerichtshof (Az. II ZR 35/23) zentrale Fragen zur außerordentlichen und ordentlichen Kündigung neu bewertet – mit weitreichenden Folgen für GmbHs und GmbH & Co. KGs.
von Kanzlei Blog 23. Juni 2025
Zerreißt ein Erblasser sein handschriftliches Testament, liegt darin regelmäßig ein wirksamer Widerruf. Daran ändert auch die spätere Aufbewahrung im Schließfach nichts. Das hat das OLG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 29. April 2025 (Az. 21 W 26/25) entschieden:
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In vielen arbeitsrechtlichen Beendigungsvereinbarungen wird eine unwiderrufliche Freistellung vereinbart – oft verbunden mit der Frage: Was passiert, wenn der Arbeitnehmer während der Freistellung eine neue Stelle antritt? Zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zeigen, dass es auf die vertraglichen Details entscheidend ankommt.
von Martin J. Warm 14. Mai 2025
„Was tun, wenn der Arbeitgeber den Dienstwagen entzieht? Fachanwalt für Arbeitsrecht erklärt Ihre Rechte, Lohnanspruch und Möglichkeiten bei Insolvenz. Jetzt informieren!“
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„Ich wurde vom ersten Tag an herzlich aufgenommen und direkt in die laufenden Mandate eingebunden“ , berichtet Tim. Zu seinen Aufgaben zählten unter anderem juristische Recherchen, die Ausarbeitung von Gutachten sowie die Vorbereitung von Schriftsätzen. Unser Anspruch ist klar: Praktikantinnen und Praktikanten sollen nicht nur beobachten, sondern aktiv mitwirken – inhaltlich, organisatorisch und strategisch. So auch in diesem Fall. Unsere Tätigkeit ist geprägt von einer großen Bandbreite an Rechtsgebieten: Von "A" wie Arbeitsrecht bis hin zu "Z" wie Zivilrecht. „Viele Problemstellungen, die ich bisher nur aus Lehrbüchern kannte, konnte ich hier zum ersten Mal in der Praxis erleben – das hat mein juristisches Verständnis enorm vertieft“ , so Tim Engler. Mittendrin statt nur dabei. Ein besonderes Highlight waren für unseren Praktikanten die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen und Mandantenterminen. Die unmittelbare Nähe zur anwaltlichen Tätigkeit hat Tim wohl nachhaltig beeindruckt: „Zu sehen, wie aus Vorbereitung, Strategie und juristischem Handwerk konkrete Verhandlungsergebnisse werden, war für mich extrem spannend“ , beschreibt Tim seine Eindrücke. Auch die Organisation des Kanzleialltags und die internen Abläufe waren Teil des Praktikums. „Herr Warm hat sich die Zeit genommen, mir die anwaltlichen Prozesse verständlich zu erklären – ein Bereich, der im Studium meist zu kurz kommt, aber im Berufsleben entscheidend ist.“ „Ich kann ein Praktikum bei Warm und Kollegen uneingeschränkt empfehlen – für alle, die wirklich verstehen wollen, wie der Anwaltsberuf in der Praxis aussieht.“ Über dieses Feedback freuen wir uns sehr. Für uns als Kanzlei ist klar: Der gegenseitige Austausch mit Praktikantinnen und Praktikanten bereichert auch unser Team – fachlich wie menschlich. Wir bedanken uns bei Tim Engler für seine engagierte Mitarbeit und wünschen ihm für seinen weiteren Weg alles Gute! Interesse an einem Praktikum bei uns? Mit diesem Angebot unterstützt Warm & Kollegen Rechtsanwälte gerne Studenten einschlägiger fortgeschrittener Studiengänge. Die Kanzlei ist jederzeit offen für die Fortbildung engagierter Rechtspraktikanten und Rechtsreferendare. So belebend ein Praktikum für den Praktikanten oder den Referendar ist, so ist dies auch für das Team der Kanzlei. Wir sind gerne mitverantwortlich für die Ausbildung des juristischen Nachwuchs und für die Weiterentwicklung junger Menschen. Die Investition in die Zukunft junger Menschen und die Vermittlung der eigenen Erfahrungen ist ein wesentlicher gesellschaftlicher Grundpfeiler. Sollten Sie sich für ein Rechtspraktikum oder Rechtsreferendariat in der Kanzlei Warm & Kollegen interessieren, bewerben Sie sich bei Rechtsanwalt Warm. Mitgeteilt von Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin J. Warm, Paderborn ( www.warm-rechtsanwaelte.de )
von Kanzlei Blog 29. Januar 2025
Auch wenn ein Flug nach vorheriger Annullierung mit einem Gutschein gebucht wurde, sind Passagiere nicht verpflichtet, bei einer erneuten Annullierung erneut einen Gutschein zu akzeptieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte dies in einer aktuellen Entscheidung und sah in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fluggesellschaft einen Verstoß gegen die Fluggastrechteverordnung.
von Kanzlei Blog 22. Januar 2025
Die Haftung für Schäden durch einen sich entzündenden E-Bike-Akku hängt von der rechtlichen Einordnung des E-Bikes ab. Entscheidend ist, ob das E-Bike als Kraftfahrzeug im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gilt oder nicht. Diese Abgrenzung richtet sich vor allem nach der Leistungsstärke des Fahrzeugs. 
von Martin Warm 2. Januar 2025
Die Versetzung von Arbeitnehmern ins Ausland ist ein Thema, das durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 30.11.2022 (Az. 5 AZR 336/21) an Bedeutung gewonnen hat. In diesem Urteil wurde klargestellt, dass das Direktionsrecht des Arbeitgebers gemäß § 106 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) grundsätzlich auch die Möglichkeit umfasst, Arbeitnehmer an ausländische Arbeitsorte zu versetzen – sofern der Arbeitsvertrag keine anderslautende Regelung enthält.  Im konkreten Fall durfte die Fluggesellschaft Ryanair einen Piloten vom Standort Nürnberg nach Bologna, Italien, versetzen.