Die Personalstelle des Polizeipräsidiums München hatte die Einstellung einer Bewerberin für den Polizeivollzugsdienst abgelehnt, weil diese aus kosmetischen Gründen Brustimplantate trägt. Der Polizeiarzt war der Ansicht, dass die Implantate bei körperlich gefährlichen Einsätzen oder Selbstverteidigungstrainings beschädigt werden könnten, was die gesundheitliche Eignung der Bewerberin für den Polizeivollzugsdienst einschränke. Er war der Ansicht, dass bei der Bewerberin mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Frühpensionierung oder erhebliche Ausfallzeiten zu befürchten seien.
(Quelle: Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 21.9.2016, M 5 E 16.2726)
Mitgeteilt von Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Arbeitsrecht
Martin J. Warm
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