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ARBEITSrecht: Zeitarbeit wird zur Arbeitnehmerüberlassung 

Kanzlei Blog • Juni 16, 2017

„Zeitarbeit“ ist im Überlassungsvertrag nun als „Arbeitnehmerüberlassung“ zu bezeichnen- so sieht es das Gesetz zur Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen, das ab April 2017 gilt, vor.

Geregelt ist außerdem, dass die Dauer der Entleihung eines Arbeitnehmers auf 18 Monate begrenzt ist. Diese grundsätzliche Höchstverleihdauer dient der Vermeidung von Missbrauch des Modells der Leiharbeit als Dauerzustand. Zudem ist vorgeschrieben, dass Leiharbeitnehmer spätestens nach 9 Monaten Tätigkeit im entleihenden Betrieb den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten sollen. Dieses „Equal Pay“-Modell unterliegt allerdings Besonderheiten und Ausnahmen bei Branchenzuschlägen, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Ein Leiharbeitnehmer darf zudem grundsätzlich nicht tätig werden, wenn der ausleihende Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist.

MEIN TIPP: Tipp: Lassen Sie bestehende Verträge mit Blick auf die gesetzlichen Änderungen überprüfen.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin J. Warm , Paderborn ( www.warm-rechtsanwaelte.de )

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Wenn Sie als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter mit der Vollständigkeit eines notariellen Nachlassverzeichnisses nicht zufrieden sind, sollten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, innerhalb derer ein Notar Ermittlungen anstellen muss.
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Am Karsamstag, den 30.03.2024, wird Paderborn erneut zum Mittelpunkt des Laufsports, da der 76. Paderborner Osterlauf stattfindet. Dieses traditionsreiche Event lockt jedes Jahr tausende begeisterte Läuferinnen und Läufer aus ganz Deutschland an. Als Kanzlei freuen wir uns außerordentlich, in diesem Jahr als Förderer dieses historischen Laufs auftreten zu dürfen.
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