Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitsrechtliche Angelegenheiten stellen für mittelständische Unternehmer eine besondere Herausforderung dar. Die Beratung ist anspruchsvoll. Die Vielzahl gesetzlicher Vorschriften und die ständige Weiterentwicklung der Rechtsprechung machen die Personalentscheidungen oft zu einem komplexen und undurchsichtigen Prozess. Vor allem die Entscheidungen von Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten, dem Bundesarbeitsgericht und des Europäischen Gerichtshofs können für Arbeitgeber verwirrend sein.


Für Personalabteilungen, Geschäftsführer und andere verantwortliche Führungskräfte bedeutet Arbeitsrecht einen täglichen Balanceakt.


Wir unterstützen Arbeitgeber in allen Phasen von Anstellungsverhältnissen:


  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführerverträgen oder Vorstandsverträgen
  • Beratung bei der Ausarbeitung von Zielvereinbarungen
  • Begleitung bei Umstrukturierungen oder Betriebsübergängen
  • Konfliktmanagement bei Mobbingvorwürfen
  • Coaching von Führungskräften vor Personalgesprächen
  • Beratung im Vorfeld von Kündigungen oder Aufhebungsverträgen
  • Vertretung vor Gericht bei Kündigungsschutzklagen oder anderen arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten


In den besonderen Verhältnissen zwischen Vorstand, Geschäftsführung und den Gremien wie Aufsichtsrat oder Gesellschafterversammlung fühlen wir uns zu Hause.


Darüber hinaus unterstützen wir Arbeitgeber auch in betriebsverfassungsrechtlichen gegenüber dem Betriebsrat.


Zu diesem Rechtsgebiet berät Sie Rechtsanwalt Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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