Gemeinnützigkeitsrecht / Vereinsrecht

Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratungsdienste im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts und Vereinsrechts an.


Non-Profit-Organisationen sind Organisationen, die neben staatlichen und kommerziellen Trägern spezifische Zwecke der Bedarfsdeckung, Förderung und/oder Interessenvertretung für ihre Mitglieder oder Dritte verfolgen. Diese Organisationen haben keine kommerziellen Interessen, sondern dienen gemeinnützigen sozialen, kulturellen oder wissenschaftlichen Zielen.


Typische Rechtsformen von Non-Profit-Organisationen sind die gemeinnützige GmbH und der eingetragene Verein (e.V.).

Unsere Beratungsdienste decken eine Vielzahl von Bereichen ab, darunter:


  • Gründung und Satzungsgestaltung von Vereinen und gemeinnützigen GmbHs
  • Steuerliche Beratung und Beantragung der Gemeinnützigkeit
  • Unterstützung bei rechtlichen Fragen rund um die Mitgliederverwaltung und -rechte
  • Beratung zu Haftungsfragen und rechtlichen Verpflichtungen von Vorstandsmitgliedern
  • Begleitung bei Vertragsverhandlungen und -gestaltung
  • Vertretung in rechtlichen Streitigkeiten vor Gericht


Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Seite, um Ihre Non-Profit-Organisation rechtlich abzusichern und bei allen rechtlichen Belangen zu unterstützen. Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnisse und Erfahrung, um Ihr gemeinnütziges Engagement erfolgreich umzusetzen.


Zu diesem Rechtsgebiet berät Sie Rechtsanwalt Warm, Fachanwalt für Steuerrecht.

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