Fachanwalt für Arbeitsrecht




Bei dem Titel eines Fachanwalts für Arbeitsrecht handelt es sich um eine Fachanwaltsbezeichnung des deutschen Berufsrechts der Rechtsanwälte.

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht gehört zu den ältesten deutschen Fachanwaltsbezeichnungen.

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht muss gem. § 10 der Fachanwaltsordnung besondere Kenntnisse im Bereich Arbeitsrecht nachweisen in den Bereichen:

    Individualarbeitsrecht (Abschluss und Änderung des Arbeitsvertrages und Berufsausbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts)

    Kollektives Arbeitsrecht (Tarifvertragsrecht, Personalvertretungsrecht und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampfrecht und Mitbestimmungsrechts)

    Verfahrensrecht.

In unserer Anwaltskanzlei ist Berufsträger Rechtsanwalt Warm.

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