Arbeitsrecht für leitende Angestellte

Leitende Angestellte sind unbestreitbar Arbeitnehmer, die jedoch eine besondere Rolle innerhalb eines Unternehmens einnehmen. Ihnen werden bedeutende Arbeitgeberbefugnisse übertragen, wie beispielsweise Einstellungs- und Entlassungsbefugnisse. Auch Prokuristen gehören zu dieser speziellen Gruppe von Arbeitnehmern.


Obwohl leitende Angestellte als Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießen, sind sie im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern weniger umfassend vor der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses geschützt.


Im deutschen Arbeitsrecht werden leitende Angestellte als Rechtsbegriff in verschiedenen Gesetzen erwähnt, darunter das Betriebsverfassungsgesetz, das Mitbestimmungsgesetz und das Kündigungsschutzgesetz. Dabei haben sie oft wenig gemeinsam mit anderen Angestellten in leitenden Positionen innerhalb einer üblichen Betriebshierarchie, wie beispielsweise Abteilungsleitern, Meistern oder Betriebsleitern.


Wir bieten leitenden Angestellten fachanwaltliche Unterstützung in verschiedenen Bereichen:


  • Beratung in besonderen Situationen des Anstellungsverhältnisses
  • Gestaltung von Vereinbarungen über Dienst- oder Firmenwagen
  • Erarbeitung optimaler Lösungen für spezifische Sonderprobleme
  • Rechtliche Begleitung bei Umstrukturierungen und Betriebsübergängen
  • Entwicklung variabler Vergütungssysteme
  • Rechtsvertretung vor Arbeitsgerichten

Als Anwälte von Führungskräften legen wir großen Wert darauf, Sachverhalte schnell und diskret zu klären, ohne den Ruf der Führungskraft zu beeinträchtigen. Dies ist besonders wichtig, da der Arbeitsmarkt oft überschaubar ist.


Wenn Sie als leitender Angestellter, Abteilungsleiter oder Führungskraft individuelle Beratung oder rechtliche Unterstützung benötigen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir stehen Ihnen kompetent und vertraulich zur Seite.


Zu diesem Rechtsgebiet berät Sie Rechtsanwalt Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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